Transparente und Nachvollziehbare Kostenstruktur beim Privatärztlichen Notdienst

Kosten:
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der aktuellen Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird durch eine unabhängige Abrechnungsstelle geprüft. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet. Unsere Rechnungen beinhalten detailliert, alle erbrachten ärztlichen Leistungen und die Kosten für verbrauchte Medikamente. Zusätzlich werden Anfahrtskosten sowie eventuelle Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge aufgeführt.
Die Überprüfung der Abrechnungen erfolgt durch unabhängige ärztliche Verrechnungsstellen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Posten den GOÄ-Vorgaben entsprechen und plausibel begründet sind, bevor sie Ihnen zugesandt werden.
Alle Patienten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten im Anschluss an die ärztliche Behandlung eine detaillierte Rechnung per Post nach Hause.

Abrechnung bei Privatversicherten: Die Kosten des ärztlichen Notdienstes werden in der Regel vollständig von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Arztrechnung, wird wie gewohnt zur Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfekasse eingereicht.
Achtung: Im Basistarif einer Privatversicherung, bei Postbeamtenkrankenkasse-B und im Studententarif einer privaten Krankenversicherung, u.ä. müssen Sie als Versicherungsnehmer evtl. den Differenzbetrag selbst bezahlen.

Abrechnung bei gesetzlich Versicherten: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Kosten des ärztlichen Notdienstes selbst tragen. Die Kosten werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wir informieren Sie gerne im Voraus über die Kosten des Einsatzes, welches Umfang der Untersuchung und der Behandlung abhängt.

Sie sind nicht in Deutschland gemeldet: Bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen die Kosten des ärztlichen Notdienstes unmittelbar nach der Behandlung bar zu begleichen. Die von uns erstellte Rechnung können sie in ihrer Heimat bei ihrer Versicherung bzw. bei Ihrer Auslandkrankenversicherung einreichen.

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